Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
das Ministerium für Schule und Bildung hat am Mittwoch, den 25.01.2023 die Schulen in Nordrhein-Westfalen über den weiteren Umgang mit Corona informiert. Hintergrund ist, dass die auch für den Schulbereich wichtigen Corona-Verordnungen des Gesundheitsministeriums zum 31. Januar 2023 auslaufen. Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung wird mit dem 31. Januar 2023 ersatzlos entfallen. Die Corona-Schutzverordnung wird mit nur noch wenigen Vorschriften fortgeführt.
Wir haben Ihnen zum besseren Verständnis nachstehend die wichtigsten Veränderungen kurz zusammengefasst:
- Testungen:
Mit dem Wegfall der Corona-Test- und -Quarantäne-Verordnung entfällt ab dem 1. Februar 2023 die bisherige fünftägige Isolationspflicht. Ferner entfällt zu diesem Zeitpunkt die rechtliche Grundlage für anlassbezogene Testungen in der Schule. In der Folge endet auch die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat.
- Masken:
In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern entscheiden eigenverantwortlich. Selbstverständlich wird niemand wegen des Tragens einer Maske diskriminiert.
- Isolationspflicht:
Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 01. Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen.
Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen!
Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und –desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken (insbesondere auch durch Corona) in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben!
Alle weitergehenden Informationen entnehmen Sie bitte dem Brief von Frau Ministerin Feller.
Ihnen und Ihren Familien wünschen wir auch weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund!
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